Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse ab dem 01.01.2025?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt. Das nicht verbrauchte Budget der Pflegesachleistung wird anteilig ausbezahlt.

 

Bei der Einstufung der fünf Pflegegrade werden sechs Kategorien betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und die Gestaltung des Alltagslebens. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich in den Leistungen wie folgt:

 

Pflegegrad 1:

Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 131 pro Monat. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegbedürftigen von Pflegegrad 1 - 5 zur Verfügung. Hiermit können verschiedene Leistungen im ambulanten Bereich verrechnet werden.

 

Pflegegrad 2:

Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 796 Euro als Sachleistung, das Pflegegeld liegt maximal bei 347 Euro. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung ist möglich.

 

Pflegegrad 3:

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1497 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 599 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 4:

Sachleistungen von einem Pflegedienst werden bis zu einer Höhe von 1859 Euro von der Pflegekasse übernommen. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro.

 

Pflegegrad 5:

Hier steht ein Höchstbetrag der Pflegekasse von 2299 Euro zur Verfügung. Das Pflegegeld beträgt

990 Euro. 

 

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.